Allgemeine Geschäftsbedingungen

WDC GmbH
c/o Denny Weber
Bitzistrasse 1c
6370 Stans, Schweiz
UID: CHE-378.213.629 MWST
E-Mail: kontakt@wdc-gmbh.ch
Tel: +41 76 578 68 61

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WDC GmbH (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"). Sie regeln die Rechtsbeziehung bezüglich aller vom Anbieter erbrachten Leistungen.

Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschliesslich an Unternehmer. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag gehen diesen AGB vor. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem jeweiligen Angebot gelten die Regelungen des Angebots.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Anbieter schuldet die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt auch von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab; die Umsetzung erarbeiteter Strategien und Massnahmen liegt in dessen eigener Verantwortung.

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand wird separat vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss

Verträge kommen durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich, durch E-Mail oder durch konkludentes Verhalten (z.B. Erteilung eines Auftrags) erfolgen.

Der Vertragsschluss kann auch durch elektronische Signatur (z. B. über Zoho Sign oder vergleichbare Dienste) erfolgen. Die elektronisch signierte Vereinbarung stellt den verbindlichen Vertrag dar und ist einer handschriftlich unterzeichneten Vereinbarung gleichwertig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es bedarf keiner zusätzlichen Bestätigung in Textform.

Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Auftragsbestätigungen und andere Erklärungen des Anbieters werden spätestens mit ihrer Absendung verbindlich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Für Kunden in Deutschland und Österreich können Rechnungen nach Vereinbarung auch in Euro (EUR) gestellt werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% per annum erhoben.

Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Steigen die Bezugskosten des Anbieters für den laufenden Betrieb einer Leistung wesentlich (insbesondere die Preise der eingesetzten KI-, Cloud- und Systemdienste Dritter), ist der Anbieter berechtigt, wiederkehrende Vergütungen mit Wirkung für die Zukunft entsprechend anzupassen. Anpassungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt und begründet. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den betroffenen Vertrag in Textform auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen; bis dahin gilt die bisherige Vergütung. Eine im Angebot vereinbarte abweichende Regelung geht vor.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann der Anbieter die Leistungserbringung entsprechend anpassen oder aussetzen. Zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Leistungserbringung und Termine

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Liefertermine verstehen sich als ungefähre Angaben, sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet.

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Leistungserbringung kann sowohl vor Ort beim Kunden als auch remote erfolgen.

Bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung entsprechend anzupassen oder zu verschieben.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter gewährleistet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Bei Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nachbesserung berechtigt.

Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung von Garantien.

§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Zweischichtiges Rechtemodell bei Projekt- und Entwicklungsleistungen

Für individuell für den Kunden erbrachte Projekt- und Entwicklungsleistungen (insbesondere Zoho-Setups, Custom Functions, Skripte, API-Integrationen, Automatisierungen und KI-Agenten) gilt folgendes Rechtemodell:

1. Nutzungsrecht des Kunden am Arbeitsergebnis. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung am gelieferten Arbeitsergebnis — einschliesslich des übergebenen Quellcodes bzw. Code-Repositories, soweit dessen Übergabe Teil der Leistung ist — ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht einschliesslich des Rechts zur Bearbeitung. Der Kunde darf das Arbeitsergebnis insbesondere ohne weitere Zustimmung des Anbieters für eigene Geschäftszwecke betreiben, verändern, erweitern und durch Dritte betreiben oder weiterentwickeln lassen. Eine Abhängigkeit vom Anbieter über die Projektlaufzeit hinaus besteht nicht.

2. Verbleibende Rechte des Anbieters an allgemeinen Bestandteilen. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an allgemeinen, nicht kundenspezifischen Bestandteilen der Arbeitsergebnisse — insbesondere wiederverwendbare Komponenten, Module, Code-Bausteine, Vorlagen, Werkzeuge, Architekturen, Methoden und Know-how — verbleiben beim Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, solche allgemeinen Bestandteile sowie das bei der Leistungserbringung gewonnene Erfahrungswissen uneingeschränkt weiterzuentwickeln und in Projekten für andere Kunden einzusetzen. Das Nutzungsrecht des Kunden nach Ziffer 1 bleibt davon unberührt.

3. Kundenspezifische Bestandteile und Daten. Individuelle Geschäftslogik, kundenspezifische Konfigurationen und Prozess-Abbildungen, sämtliche Daten des Kunden sowie vom Kunden bereitgestellte Inhalte verwendet der Anbieter ausschliesslich für den jeweiligen Kunden und setzt sie nicht in Projekten für Dritte ein. Die Vertraulichkeitspflichten nach § 10 bleiben unberührt.

4. Produktmässige Vermarktung. Der Vertrieb oder die Lizenzierung des Arbeitsergebnisses als eigenständiges Produkt an Dritte (ausserhalb der eigenen Geschäftszwecke des Kunden oder einer Unternehmensnachfolge) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

5. Agentur- und Wiederverkaufskonstellationen. Erbringt der Anbieter die Leistung vereinbarungsgemäss für einen Kunden, der das Arbeitsergebnis im eigenen Namen an einen oder mehrere Endkunden weitervertreibt (insbesondere Agenturen, Systemhäuser und IT-Dienstleister), so umfasst das Nutzungsrecht nach Ziffer 1 — abweichend von Ziffer 4 — auch das Recht, dem jeweiligen Endkunden Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 1 einzuräumen. Die Rechte des Anbieters an allgemeinen Bestandteilen (Ziffer 2) bleiben auch im Verhältnis zum Endkunden bestehen; der Kunde stellt sicher, dass seine Vereinbarungen mit dem Endkunden diesen Rechten nicht entgegenstehen. Bringt der Anbieter vorbestehende eigene Komponenten in das Projekt ein, werden diese nicht übereignet, sondern im Umfang der Ziffer 1 lizenziert.

Digitale Inhalte und Kursmaterialien

An Kursmaterialien, Videos, Vorlagen und vergleichbaren digitalen Inhalten (z. B. aus der Video-Bibliothek einer laufenden Zusammenarbeit) erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen bzw. unternehmensinternen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung dieser Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge über Einzelleistungen enden mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

Verträge mit fester Laufzeit (insbesondere laufende Zusammenarbeiten / Retainer): Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sieht das Angebot eine feste Laufzeit mit automatischer Verlängerung vor, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die im Angebot genannte Periode, sofern nicht eine Partei fristgerecht in Textform (E-Mail genügt) kündigt. Massgeblich ist die im Angebot genannte Kündigungsfrist; nennt das Angebot keine, gilt eine Frist von 14 Tagen vor Ablauf der laufenden Periode. Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Periode ist ausgeschlossen.

Sonstige Dauerverträge ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht anders vereinbart.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere die nachhaltige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse einer Partei.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Kundenlisten und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.

Sofern Leistungen Gruppenformate umfassen, verpflichtet sich der Kunde, die Vertraulichkeit auch gegenüber anderen Teilnehmern zu wahren. Insbesondere dürfen Inhalte anderer Teilnehmer (z. B. Geschäftszahlen, Strategien, Bildschirmaufnahmen) nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Datenschutz

Der Anbieter beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter wdc-gmbh.ch/datenschutz abrufbar ist.

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, schliessen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Stans, Schweiz.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stans, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Zusätzliche Bedingungen für Trainings und Inhouse-Schulungen

Die folgenden Bestimmungen ergänzen § 1 bis § 12 für offene Trainings und Inhouse-Schulungen. Bei Widersprüchen gehen sie den allgemeinen Bestimmungen vor; individuelle Vereinbarungen in einer Offerte gehen beiden vor. Für Kursunterlagen und digitale Inhalte gilt in beiden Formaten § 8 (Digitale Inhalte und Kursmaterialien).

Arbeitstage im Sinne dieses Paragraphen sind Montag bis Freitag. Fristen ohne diesen Zusatz sind Kalendertage.

A. Offene Trainings (live online)

Offene Trainings sind die über dennyweber.ai ausgeschriebenen und gebuchten Live-Online-Trainings mit festen Terminen.

1. Teilnehmerkreis. Offene Trainings richten sich an Unternehmen und Selbständige. Mitarbeiter-Trainings können zusätzlich Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz buchen; Unternehmen buchen sie für ihre Mitarbeiter. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, als Unternehmen, im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit oder als Privatperson mit Wohnsitz in der Schweiz zu buchen. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für alle Kunden gleichermassen.

2. Vertragsschluss und Preise. Abweichend von § 3 kommt der Vertrag mit der abgeschlossenen Zahlung im Online-Checkout (Stripe) zustande. Rechnung bzw. Quittung erhält der Kunde per E-Mail. Es gelten die Preise gemäss Ausschreibung. Sie verstehen sich netto zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer; für Privatpersonen ist der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.

3. Leistungsumfang. Die Leistung ergibt sich aus der Ausschreibung. Sofern diese nichts anderes vorsieht, gilt:

4. Abschlusszertifikat. Ein Abschlusszertifikat erhält, wer an jedem Kurstag zu mindestens 80 % anwesend ist und im Abschlusstest mindestens 60 % erreicht. Der Abschlusstest ist innerhalb von 30 Tagen nach dem zweiten Kurstag abzulegen und kann in dieser Frist wiederholt werden. Das Zertifikat ist ein privater Weiterbildungsnachweis der WDC GmbH und kein staatlich anerkannter Abschluss.

5. Durchführungsgarantie. Jedes ausgeschriebene Training findet statt, auch mit nur einem Teilnehmer. Kann der Anbieter ein Training oder einen Kurstag aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder technische Störung auf Seiten des Anbieters) nicht durchführen, erhält der Kunde einen Ersatztermin. Passt dieser nicht, wird der betroffene Platz vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

6. Ersatzteilnehmer. Der Kunde kann bis 24 Stunden vor Beginn des ersten Kurstags jederzeit kostenlos einen Ersatzteilnehmer benennen, über den persönlichen Verwaltungslink oder per E-Mail an kontakt@wdc-gmbh.ch.

7. Abmeldung. Eine Abmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail an kontakt@wdc-gmbh.ch. Massgeblich ist der Eingang beim Anbieter.

Eingang der AbmeldungKosten
mindestens 11 Arbeitstage vor dem ersten Kurstagkostenlos (volle Rückerstattung)
weniger als 11, aber mindestens 3 Arbeitstage vor dem ersten Kurstag50 % des Kurspreises
weniger als 3 Arbeitstage vor dem ersten Kurstag oder Nichterscheinen100 % des Kurspreises

8. Umbuchung. Der Kunde kann einen Platz einmalig auf eine der nächsten zwei Kohorten desselben Trainings umbuchen. Es gilt der bereits bezahlte Preis. Für den Eingang der Umbuchungsanfrage gilt Ziffer 7 entsprechend.

Eingang der UmbuchungKosten
mindestens 11 Arbeitstage vor dem ersten Kurstagkostenlos
weniger als 11, aber mindestens 3 Arbeitstage vor dem ersten Kurstag10 % des Kurspreises
weniger als 3 Arbeitstage vor dem ersten Kurstag50 % des Kurspreises

9. Mehrere Plätze. Hat der Kunde mehrere Plätze gebucht, gelten die Regeln der Ziffern 6 bis 8 je Platz.

10. Abwesenheit und Abbruch. Bei Abwesenheit an einzelnen Kurstagen oder Abbruch des Trainings ohne wichtigen Grund besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung.

B. Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen sind individuell für ein Unternehmen vereinbarte Firmenschulungen.

1. Grundlage und Vertragsschluss. Grundlage ist die schriftliche Offerte des Anbieters. Der Vertrag entsteht mit der Auftragsbestätigung durch den Anbieter. Inhalte, Ablauf, Dauer, Ort (beim Kunden in der Schweiz, ausserhalb der Schweiz nach Vereinbarung oder live online) und Teilnehmerzahl ergeben sich aus der Offerte.

2. Infrastruktur. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde Raum, Bildschirm bzw. Beamer, eine stabile Internetverbindung, die Geräte der Teilnehmer und die benötigten Tool-Zugänge bereit. Folgekosten, die durch fehlende oder ungeeignete Infrastruktur entstehen, trägt der Kunde.

3. Verschiebung. Der Kunde kann einen Termin einmalig verschieben; der neue Termin muss innerhalb von 6 Monaten liegen. Massgeblich ist der Eingang der Mitteilung beim Anbieter in Textform (E-Mail genügt).

Eingang der VerschiebungKosten
mindestens 30 Tage vor dem Terminkostenlos
weniger als 30 Tage, aber mindestens 11 Arbeitstage vor dem Termin25 % der gebuchten Leistung
weniger als 11, aber mindestens 3 Arbeitstage vor dem Termin50 % der gebuchten Leistung
weniger als 3 Arbeitstage vor dem Termin100 % der gebuchten Leistung

4. Annullation. Massgeblich ist der Eingang der Mitteilung beim Anbieter in Textform (E-Mail genügt).

Eingang der AnnullationKosten
mindestens 2 Monate vor dem Terminkostenlos
weniger als 2 Monate, aber mindestens 30 Tage vor dem Termin25 % der gebuchten Leistung
weniger als 30 Tage, aber mindestens 11 Arbeitstage vor dem Termin50 % der gebuchten Leistung
weniger als 11 Arbeitstage vor dem Termin100 % der gebuchten Leistung

5. Abwesenheit einzelner Teilnehmer. Nehmen einzelne Teilnehmer nicht oder nur teilweise teil, besteht kein Anspruch auf Reduktion.

6. Aufzeichnungen. Inhouse-Schulungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung aufgezeichnet.

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